Die flexible Alternative zur Kita
Fragen und Antworten zur geförderten Kindertagespflege in Berlin
Was ist Kindertagespflege?
In der Kinderkleintagespflege werden innerhalb geprüfter Familien von Tagesmüttern und -vätern bis zu vier Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren betreut.
In der Kindergroßtagespflege werden bis zu acht Kinder im Alter von 2 Monaten bis 6 Jahren, meist in extra dafür angemieteten kindgerecht gestalteten Räumen, von zwei Tagesmüttern, Erzieher- oder SozialpädagogInnen betreut.
Was kostet Kindertagespflege für die Eltern?
Der Kostenbeitrag wird vom Bezirksamt nach dem Einkommen berechnet. Er entspricht dem Kostenbetrag, der für einen Kitaplatz gezahlt werden muss. In einigen Fällen ist der Kostenbetrag, der für einen Kindertagespflegeplatz gezahlt werden muss, so gar etwas günstiger. Für soziale Notlagen stehen Freiplätze zur Verfügung.
Können auch behinderte Kinder oder Kinder mit Diätbedarf professionell in der Kindertagespflege betreut werden?
Gerade für behinderte Kinder oder Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf ist die Kindertagespflege besonders geeignet. Kleine Gruppen und die familienähnliche Betreuung bieten Platz für individuelle Lösungen. In allen öffentlich geförderten Kindertagespflegestellen arbeiten speziell geschulte Tagesmütter- und Väter, ErzieherInnen oder SozialpädagogInnen.
Welche Betreuungszeiten bieten die Kindertagespflegestellen an?
Die angebotenen Betreuungszeiten sind in den Kindertagespflegestellen sehr unterschiedlich. Es sind halbtags und ganztags Betreuungszeiten möglich.
Wo kann ich mein Kind anmelden oder mich beraten lassen?
Zuständig ist das jeweilige Bezirksamt und dort der Fachbereich Jugend und Bildung/Tagesbetreuung. Einen Anmeldebogen zur Kindertagesbetreuung finden Sie hier.
Hier stellen sich einige Kindertagespflegen vor... |